Gehstütze mit teilbarem Griff

Deutsches Patent Nr. DE 19534191


Die Erfindung befasst sich mit einer Gehstütze, die am einen Ende ein Unterarm-Lager (den Unterarm teilweise umgreifenden Halter) und am anderen Ende ein langgestrecktes Fußteil aufweist. Nahe am Unterarm-Lager ist ein Griff vorgesehen, mit dem ein Patient die Stütze ergreifen, handhaben und sich auf ihr aufstützen kann. Solche Gehstützen werden gemeinhin auch als "Krücken" bezeichnet. Eine solche Krücke (crutch) ist Gegenstand der US 2,788,793 (16. April 1957). Dort ist eine Krücke mit einem geteilten Griff beschrieben, um die beiden langgestreckten Rohre der Krücke, die oberhalb und unterhalb des Griffes verlaufen, zueinander zusammenzuklappen und so die Länge der Krücke zu verkürzen, um sie leichter zu transportieren.

Aufgabe der Erfindung

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Krücke zu schaffen, die ein Benutzer nicht nur zum Halten und Stützen beim Gehen verwenden kann, sondern auch beim Stehen als verbesserte Auflage für sein Bein.

Die Erfindung schlägt vor, den Griff zweiteilig auszubilden, wobei der eine Teil des Griffes gegenüber dem anderen horizontal (um eine Achse, die durch das langgestreckte Fußteil verläuft) verschwenkbar ist (Anspruch 1). Im verschlossenen Zustand, d. h. wenn beide Griffe übereinander zuliegen kommen, sind die beiden Griffteile oder -hälften miteinander verriegelt (Anspruch 3). Die Verriegelung ist lösbar, sei es durch Betätigen eines Knopfes oder sei es durch Aufbringen einer Scherkraft beidseits der Teilungsebene des Griffes (Anspruch 4). In bevorzugter Weise ist die Teilung des Griffes eine Halbierung, so dass zwei Griffhälften entstehen, die in etwa halbkreisförmigen Querschnitt haben. Die eine Hälfte hat ihren gekrümmten Abschnitt nach aufwärts, um als Auflage für die Hand zu dienen, während die andere Hälfte eine flache Seite nach aufwärts zeigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.